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Bilanz­buchhalter*in (m/w/d)

Bilanz­buchhalter*in (m/w/d)

MENSCHLICHKEIT, EHRLICHKEIT und TRANSPARENZ sind die KiWORK DNA

Anforderungen

  • Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung UND Bilanzbuchhalterprüfung (MUSS-Kriterium)
  • Mehrjährige Erfahrung in der Bilanzbuchhaltung
  • Erfahrung im Bereich Kostenrechnung (KORE)
  • Sehr gute MS Office Kenntnisse, sowie Erfahrung mit BMD/NTCS
  • Analytisches Denken & strukturierte Arbeitsweise
  • Eigenverantwortung & Hands-on-Mentalität
  • Kommunikationsstärke & Freude am Aufbau neuer Strukturen

Aufgabengebiet

  • Selbstständige Erstellung von Monats-, Quartals- & Jahresabschlüssen nach UGB
  • Mitarbeit bei steuerrechtlichen Fragestellungen sowie Versicherungs- & Finanzierungsthemen
  • Laufende Finanzbuchhaltung inkl. Kostenrechnung (KORE)
  • Ansprechpartner für Wirtschaftsprüfer, Behörden und externe Partner
  • Mitarbeit beim Aufbau & der Weiterentwicklung eines Controllingsystems
  • Unterstützung in der Debitoren- & Kreditorenbuchhaltung inkl. Mahnwesen
  • Weiterentwicklung und Optimierung der Systeme (BMD/NTCS)

Wir bieten

  • Abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit
  • Gestaltungs- & Entwicklungsmöglichkeiten
  • Engagiertes & aufgeschlossenes Team
  • Flache Hierarchien & schnelle Entscheidungswege
  • Homeoffice nach Absprache an einzelnen Tagen möglich - Grundsätzlich Arbeit im Unternehmen
  • Wir legen Wert auf ein offenes, respektvolles Miteinander und individuelle Stärken

Entlohnung

ab 4.100,00 € / Monat brutto + Überzahlung je nach Qualifikation und Erfahrung

Kontakt

Deine Ansprechperson bei KiWORK:

Markus FREIS
Tel. Nr.: +43 7229 80 990 221
Mobil: +43 676 89 75 99 221
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Wir freuen uns auf das Gespräch mit Dir!

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Du bist KiWORKer/in? Du kennst jemanden in Deiner Familie oder in Deinem Freundeskreis der auf JOBSUCHE ist? - Wirb eine/n neue/n KiWORKer/in und sichere Dir Deine Belohnung im Wert von 150,- EUR*

*150,- EUR Einkaufsgutschein werden nach dem vollendeten dritten Beschäftigungsmonat des neuen Mitarbeiters an den Werber ausbezahlt. Es bestehen keinerlei Rechtsansprüche aus die Prämie. Die Prämie kann nicht bar abgelöst werden.