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Schlosser*in im Bereich Technik (m/w/d)

Schlosser*in im Bereich Technik (m/w/d)

MENSCHLICHKEIT, EHRLICHKEIT und TRANSPARENZ sind die KiWORK DNA

Anforderungen

  • Abgeschlossene Ausbildung als Schlosser*in/Metallbauer*in 
  • Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung
  • Führerschein B (C+E von Vorteil bzw. Bereitschaft zum Erwerb)
  • Schweißkenntnisse (Autogen/WIG/MAG)
  • Einwandfreier Leumund
  • Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis
  • Hohe Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft
  • Bewusstsein für Sicherheits‑ und Hygienestandards 
  • Flexibilität bei wechselnden Anforderungen
  • Freundliches und professionelles Auftreten

Aufgabengebiet

  • Instandhaltung und vorbeugende Wartung der technischen Anlagen
  • Behebung von Störungen sowie Durchführung von Reparaturarbeiten
  • Durchführung typischer Schlosser‑ und Metallarbeiten
  • Wartung und Instandsetzung von mechanischen Bauteilen 
  • Herstellung und Montage von kleineren Metallkonstruktionen und Sonderanfertigungen
  • Mitarbeit in einem kleinen Instandhaltungsteam mit Schwerpunkt Schlossertätigkeiten sowie unterstützende Mitarbeit bei weiteren technischen Aufgaben
  • Dokumentation der durchgeführten Instandhaltungsarbeiten

Wir bieten

  • Unser Kunde bietet ein spannendes und wertschätzendes Arbeitsumfeld
  • Viele attraktive Sozialleistungen und zahlreiche Vergünstigungen bei unterschiedlichen Handelspartner*innen
  • Es erwartet dich zudem ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm sowie zahlreiche Sport-, Fitness- und Freizeitangebote

Entlohnung

ab 3.527,32 € / Monat brutto + Überzahlung + Zulagen

Kontakt

Deine Ansprechperson bei KiWORK:

Günter WINTER
Tel. Nr.: +43 7229 80 990 204
Mobil: +43 676 37 52 689
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Wir freuen uns auf das Gespräch mit Dir!

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Du bist KiWORKer/in? Du kennst jemanden in Deiner Familie oder in Deinem Freundeskreis der auf JOBSUCHE ist? - Wirb eine/n neue/n KiWORKer/in und sichere Dir Deine Belohnung im Wert von 150,- EUR*

*150,- EUR Einkaufsgutschein werden nach dem vollendeten dritten Beschäftigungsmonat des neuen Mitarbeiters an den Werber ausbezahlt. Es bestehen keinerlei Rechtsansprüche aus die Prämie. Die Prämie kann nicht bar abgelöst werden.