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Maler-Facharbeiter*in (m/w/d)

Maler-Facharbeiter*in (m/w/d)

MENSCHLICHKEIT, EHRLICHKEIT und TRANSPARENZ sind die KiWORK DNA

Anforderungen

  • Abgeschlossene Lehre als Maler- und Beschichtungstechniker*in oder vergleichbare Ausbildung
  • Gute Deutschkenntnisse zur Verständigung auf der Baustelle
  • Führerschein B von Vorteil
  • Selbstständige, sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise
  • Freundliches Auftreten und Teamfähigkeit
  • Körperliche Belastbarkeit und handwerkliches Geschick

Aufgabengebiet

  • Selbstständige Durchführung von Malerarbeiten im Innen- und Außenbereich
  • Vorbereitung und Bearbeitung von Untergründen (spachteln, schleifen, verputzen, grundieren)
  • Anstrich-, Lackier- und Beschichtungsarbeiten
  • Fassadenarbeiten sowie Renovierungs- und Sanierungsarbeiten
  • Abkleben, Ausbessern und Nacharbeiten
  • Sorgfältige Ausführung sämtlicher Arbeiten nach Qualitätsstandards
  • Sauberes und kundenorientiertes Arbeiten auf Baustellen

Wir bieten

  • Einsätze in Oberösterreich und Niederösterreich
  • Abwechslungsreiche Projekte im Innen- und Außenbereich;
  • Langfristige Einsätze bei namhaften Unternehmen
  • Regionale Baustellen mit täglicher Heimkehr
  • Hochwertige Arbeitskleidung und moderne Arbeitsmittel
  • Langfristige Entwicklungsmöglichkeiten
  • Kollegiales Arbeitsumfeld und wertschätzender Umgang
  • Persönliche Betreuung durch das KiWORK-Team
  • Sicherer Arbeitsplatz mit langfristiger Perspektive

Entlohnung

ab 17,50 € / Stunde brutto

Kontakt

Deine Ansprechperson bei KiWORK:

Markus FREIS
Tel. Nr.: +43 7229 80 990 221
Mobil: +43 676 89 75 99 221
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Wir freuen uns auf das Gespräch mit Dir!

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Du bist KiWORKer/in? Du kennst jemanden in Deiner Familie oder in Deinem Freundeskreis der auf JOBSUCHE ist? - Wirb eine/n neue/n KiWORKer/in und sichere Dir Deine Belohnung im Wert von 150,- EUR*

*150,- EUR Einkaufsgutschein werden nach dem vollendeten dritten Beschäftigungsmonat des neuen Mitarbeiters an den Werber ausbezahlt. Es bestehen keinerlei Rechtsansprüche aus die Prämie. Die Prämie kann nicht bar abgelöst werden.