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Anlagenbediener*in /Mischer*in (m/w/d)

Anlagenbediener*in /Mischer*in (m/w/d)

MENSCHLICHKEIT, EHRLICHKEIT und TRANSPARENZ sind die KiWORK DNA

Anforderungen

  • Technisches Grundverständnis, körperliche Fitness und keine Hebebeschränkungen
  • Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
  • Eigenverantwortliches und genaues Arbeiten
  • Belastbarkeit und Überstundenbereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten (06:00-21:00)
  • EDV Grundkenntnisse
  • Idealerweise Staplerschein (kann auch während der Einschulung erworben werden)
  • Führerschein Klasse B und eigener PKW zur Erreichung des Dienstortes
  • Interesse, neue Aufgaben zu erlernen
  • Deutsch min. B1-2 Lesen, Schreiben und Rechnen
  • Hausverstand

Aufgabengebiet

  • Herstellung der Produkte nach Rezeptur auf den jeweiligen Produktionslinien
  • Einwaage von Rohstoffen
  • Bedienung diverser Maschinen im Rahmen der Mischfuttererzeugung
  • Lagerhaltung diverser Materialien
  • Dokumentation der durchgeführten Arbeiten
  • Verpackung auf der Absacklinie

Wir bieten

  • Sicherheit eines Familienunternehmens
  • Soforteintritt möglich mit entsprechender Einschulung
  • Dauerstelle
  • Leistungsgerechte Entlohnung (Überzahlung je nach Qualifikation)
  • Flexible Arbeitszeiten
  • Kostenzuschuss bei optionalem Mittagessen

Entlohnung

ab 14,50 € / Stunde brutto

Kontakt

Deine Ansprechpersonen bei KiWORK:

Peter LANG 
Tel. Nr.: +43 7229 80 990 209
Mobil: +43 676 89 75 99 209
E-Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Norbert PILGERSTORFER
Tel. Nr.: +43 7229 80 990 220
Mobil: +43 676 89 75 99 220
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Wir freuen uns auf das Gespräch mit Dir!

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Du bist KiWORKer/in? Du kennst jemanden in Deiner Familie oder in Deinem Freundeskreis der auf JOBSUCHE ist? - Wirb eine/n neue/n KiWORKer/in und sichere Dir Deine Belohnung im Wert von 150,- EUR*

*150,- EUR Einkaufsgutschein werden nach dem vollendeten dritten Beschäftigungsmonat des neuen Mitarbeiters an den Werber ausbezahlt. Es bestehen keinerlei Rechtsansprüche aus die Prämie. Die Prämie kann nicht bar abgelöst werden.